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Berufserfahrung in UK - Deine Chance

Du bist in einer Ausbildung in Handwerk, Handel oder Industrie in NRW?

Du hast Lust auf 2-4 Wochen England, Schottland, Wales oder Nordirland? 

Du willst Deinen Beruf aus einer anderen - britischen - Perspektive kennenlernen?

Dann bewirb Dich für ein Stipendium des Landes NRW:

Was wird gefördert?

  • Pauschalbetrag für Aufenthalt und Versicherung

  • Fahrtkostenpauschale

  • Mögliche auslandsbedingte Mehrkosten für Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Förderbedarf

  • Teilnahme an (digitalen) Vorbereitungsangeboten

  • Für jeden Teilnehmenden wird für die Dauer des Auslandsaufenthalts eine Krankenzusatz-, Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Wie kann ich mich bewerben?

Die Bewerbung kann hier online eingereicht werden. Vorab kannst Du Dich auch gerne bei der Mobilitätsberatung einer Handwerkskammer oder IHK informieren. Im Bewerbungsverfahren sind folgende Unterlagen auszudrucken und in unterschrieben mit dem online-Antrag hochzuladen:

zusätzlich für Azubis:

zusätzlich für Gesellinnen/Gesellen, Facharbeiterinnen/Facharbeiter:

In Ergänzung zur Bewerbung führt das nrw:exchange-Team bzw. ein Mobilitätsberater einer Handwerkskammer oder IHK mit jeder Bewerberin/jedem Bewerber ein persönliches Auswahlgespräch durch.

Was sind die Teilnahmevorrausetzungen für nrw:exchange?

  • ein bestehendes Ausbildungsverhältnis mit einem Unternehmen des Handwerks, der Industrie oder des Handels (duale Ausbildung nach BBiG/HwO) oder eine abgeschlossene Gesellen-/Facharbeiterprüfung, die weniger als 12 Monaten zurückliegt

  • für Azubis: die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes und der Berufsschule

  • für Gesellinnen/Gesellen bzw. Facharbeiterinnen/Facharbeiter: die Zustimmung des Betriebs

  • ein Mindestalter von 18 Jahren bei der Ausreise

  • englische Grundkenntnisse

  • gültiger Reisepass

  • für Betriebspraktikum: Visum. Bitte sprechen Sie uns an

  • die positive Bewertung der Bewerbung durch das nrw:exchange-Team

Wie läuft die Förderung ab?   

Bewerbung  → Auswahlgespräch → Organisation des Praktikumsplatzes und der Unterkunft → Abschluss des Teilnehmervertrages und Vereinbarung der Praktikumsinhalte mit dem Gastbetrieb bzw. der Berufsschule → Überweisung der 1. Förderrate (80%) → Durchführung des Praktikums → Erfüllung der Dokumentationspflichten durch die Teilnehmenden → Überweisung der 2. Förderrate (20%)

 

Wie kann ich meinen Aufenthalt später nachweisen?

Nach Abschluss des Praktikums erhältst Du eine nrw:exchange-Teilnahmebescheinigung.

Wo bekomme ich mehr Informationen?

Die Mobilitätsberater der Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern können zum Stipendium beraten. 

Kontakt bei der LGH, die das Programm umsetzt, ist Judith Steffes, steffes@lgh.de, Tel. 0211-30108 453, die gerne zum Antragsverfahren berät und bei der Suche nach Praktikumsplätzen hilft.

Das könnte man schöner / ggf graphisch / darstellen lassen

Gefördert durch

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